Urteil des AG Köln vom 17.12.2010 – Wertminderung in Höhe von 5% der Netto-Reparaturkosten bei überdurchschnittlich gepflegtem sieben Jahre altem Unfallfahrzeug

Für ein sieben Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von 191.000 km, das sich in einem überdurchschnittlich gepflegten Zustand befindet, kann eine Wertminderung in Höhe von 5% der Netto-Reparaturkosten geltend gemacht werden. Aus den Gründen: … Die Schadenshöhe ist im Wesentlichen unstreitig. Als Wertminderung erscheint ein Betrag von 200,– Euro angemessen und ausreichend. Der Sachverständige … Urteil des AG Köln vom 17.12.2010 – Wertminderung in Höhe von 5% der Netto-Reparaturkosten bei überdurchschnittlich gepflegtem sieben Jahre altem Unfallfahrzeug weiterlesen