Für ein sieben Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von 191.000 km, das sich in einem überdurchschnittlich gepflegten Zustand befindet, kann eine Wertminderung in Höhe von 5% der Netto-Reparaturkosten geltend gemacht werden. Aus den Gründen: … Die Schadenshöhe ist im Wesentlichen unstreitig. Als Wertminderung erscheint ein Betrag von 200,– Euro angemessen und ausreichend. Der Sachverständige … Urteil des AG Köln vom 17.12.2010 – Wertminderung in Höhe von 5% der Netto-Reparaturkosten bei überdurchschnittlich gepflegtem sieben Jahre altem Unfallfahrzeug weiterlesen
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